Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied im Förderverein werden?
Mitglied werden können Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie weitere Fördernde mit Bezug zur Schule.
Wie werde ich Mitglied?
Die Mitgliedschaft erfolgt über eine Beitrittserklärung, online oder in Papierform.
https://www.freundeskreis-ikarus.de/de/freundeskreis-mitgliedschaft/
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Der Mitgliedsbeitrag ist bewusst niedrig gehalten und in der Beitragsordnung festgelegt.
Dieser beträgt 1€ / Monat für Alleinerziehnde, Lehrer und Pädagogen sowie 2€ / Monat für Familien.
Damit decken wir die wiederkehrenden Kosten und verschaffen eurem Förderverein zugleich Planungssicherheit.
Gibt es Nachteile durch eine Mitgliedschaft?
Nein, die Mitgliedschaft ist freiwillig und bringt keine Verpflichtungen mit sich, aber einige Vorteile. Du darfst mitentscheiden wofür wir das Geld ausgeben.
Wenn wir um Hilfe bei Festen bitten etc., schreiben wir immer alle Eltern und nicht nur die Mitglieder an.
Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Ja, die Kündigung ist jederzeit gemäß Satzung möglich und wir sind an dieser Stelle sehr kulant. Derzeit reicht eine einfache E-Mail mit der Bitte um Austritt an info@freundeskreis-ikarus.de
Engagement & Mitarbeit
Muss ich als Mitglied aktiv mithelfen?
Nein, Engagement ist freiwillig und kein Muss.
Wie kann ich mich im Förderverein engagieren?
Zum Beispiel bei Projekten, Veranstaltungen oder organisatorischer Unterstützung.
Du darfst dich auch gerne mit Fachwissen oder anderen Fähigkeiten einbringen.
Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Das Engagement ist flexibel und richtet sich ausschließlich nach deinen Möglichkeiten.
Kann ich auch projektbezogen helfen?
Ja, eine Unterstützung bei einzelnen Aktionen oder Projekten ist jederzeit willkommen.
Organisation & Transparenz
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Mitglieder in den Mitgliederversammlungen entscheiden. Pro Schuljahr gibt es 3 Versammlungen, in der Regel im Februar, Juni und November.
Bis 100€ Ausgabenhöhe kann der Vorstand ohne Mitgliederversammlung entscheiden.
Wie wird über Förderentscheidungen abgestimmt?
Durch eine Abstimmung der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
Wie setzt sich der Vorstand zusammen?
Der Vorstand besteht aus gewählten Mitgliedern des Fördervereins, die Wahl findet jährlich statt.
Hier findest du weitere Informationen zum Vorstand des Freundeskreises
https://www.freundeskreis-ikarus.de/de/der-vorstand-stellt-sich-vor/
Zusammenarbeit mit der Schule
Wie arbeitet der Förderverein mit der Schule zusammen?
Der Förderverein unterstützt die Schule eng und vertrauensvoll, es finden regelmäßige Treffen statt.
Anträge & Förderung
Wer darf einen Antrag stellen?
Anträge können von Lehrkräften, pädagogischem Personal, Eltern sowie schulnahen Gremien gestellt werden.
Für welche Projekte können Anträge gestellt werden?
Gefördert werden Projekte, Anschaffungen und Maßnahmen, die der Schulgemeinschaft oder einer Gruppe von Schüler:innen zugutekommen.
Gibt es eine maximale Fördersumme pro Antrag?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Die Entscheidung richtet sich nach Projektumfang, Nutzen und verfügbarer Budgetlage.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
In der Regel erfolgt eine Entscheidung innerhalb weniger Wochen, abhängig von Sitzungsterminen und Rückfragen.
Gibt es feste Antragsfristen?
Nein, Anträge können grundsätzlich jederzeit gestellt werden.
Können Anträge kurzfristig gestellt werden?
Ja, bei dringenden Projekten versuchen wir eine zeitnahe Entscheidung zu ermöglichen, sind aber auf die Versammlungen laut Satzung angewiesen.
Können mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden?
Ja, sofern es sich um unterschiedliche Projekte handelt.
Können Anträge rückwirkend gestellt werden?
Selbstverständlich, lassen sich Äntrage auch rückwirkend stellen. Das finanzielle Risiko trägst du dann aber selbst falls bei der Versammlung gegen diesen Antrag gestimmt würde.
Was passiert, wenn sich ein Projekt nach der Genehmigung ändert?
Bitte informiere den Vorstand frühzeitig, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.
Können Lehrkräfte Anträge stellen?
Ja, Lehrkräfte sind ausdrücklich eingeladen, Förderanträge einzureichen.
Können Eltern unabhängig von der Schule Anträge stellen?
Ja, sofern das Projekt der Schulgemeinschaft zugutekommt.
Unterstützt der Förderverein auch schulische Veranstaltungen?
Ja, Veranstaltungen und Aktionen der Schule können gefördert werden.
Spenden & Sonstiges
Kann ich auch ohne Mitgliedschaft spenden?
Ja, Spenden sind jederzeit auch ohne Mitgliedschaft möglich.
siehe auch hier: https://www.freundeskreis-ikarus.de/de/spenden/
Sind Spenden steuerlich absetzbar?
Ja, der Förderverein ist gemeinnützig und stellt ab Beträgen von 200€ auch gerne Spendenquittungen aus. Dem Finanzamt genügt bis 300€ eigentlich auch der Kontoauszug.
Kann ich zweckgebunden spenden?
Ja, Zweckspenden sind möglich, sofern sie mit dem Vereinszweck vereinbar sind.
Erhalte ich eine Spendenquittung?
Ja, auf Wunsch stellen wir dir ab einem Betrag von 200€ eine entsprechende Bescheinigung aus.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Bei Fragen kannst du dich jederzeit per E-Mail an info@freundeskreis-ikarus.de wenden.
Schule Allgmein.
Darf ich das Schulgebäude während der Unterrichtszeiten Betreten?
Grundsätzlich ist das Schulgebäude während der Unterrichtszeiten kein öffentlicher Raum.
Das Betreten des Gebäudes zu den Unterrichtszeiten ist nur nach
- vorheriger Anmeldung im Sekretariatm,
- bei offiziellen schulischen Veranstaltungen,
- bei einem vereinbarten Termin (z. B. Elterngespräch),
- oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung.
möglich. Das dient in erster Linie der sicherheit der Kinder!
Darf ich mich mit meinem Kind in den Pausen am Zaun unterhalten?
Während der Unterrichts- und Pausenzeiten liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule. Auch das Schulgelände ist in dieser Zeit kein öffentlicher Aufenthaltsbereich für Eltern.
Ein kurzer Gruß am Zaun ist in der Regel unproblematisch. Längere Gespräche oder das Übergeben von Gegenständen sollten jedoch vermieden werden, da dies:
- den Ablauf der Pausen stören kann,
- die Aufsichtssituation unübersichtlich macht,
- und zu Unruhe unter den Kindern führt.
Wenn es ein wichtiges Anliegen gibt, wenden Sie sich bitte direkt an die Klassenleitung oder das Sekretariat.
Was passiert mit AG’s bei einem Streik
An Streiktagen arbeitet der Ganztagsbereich der Schule in einem eingeschränkten Notbetrieb. Dadurch stehen die üblichen organisatorischen Strukturen – etwa Raumplanung, Aufsicht, Koordination von Übergängen und Betreuung zwischen Unterricht und AG – nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung.
Auch wenn externe Anbieter ihre AGs eigenständig durchführen, entsteht für die Schule dennoch ein organisatorischer Aufwand. Da an Streiktagen viele Kinder nach dem Unterricht in der Schule verbleiben würden, um später an einer AG teilzunehmen, entsteht zusätzlicher Betreuungs- und Abstimmungsbedarf, der unter Notbetriebsbedingungen nicht zuverlässig gewährleistet werden kann.
Aus diesen Gründen fallen an Streiktagen alle AGs aus.
Fragen zu Beiträgen, möglichen Nachholterminen oder individuellen Regelungen klären Sie bitte direkt mit dem jeweiligen AG-Anbieter, da diese organisatorisch unabhängig von der Schule handeln.
Was wenn die Schule Streikt?
An unserer Schule sind die meisten Lehrkräfte verbeamtet. Daher ist in der Regel nicht von einem flächendeckenden Unterrichtsausfall auszugehen – der reguläre Unterricht findet grundsätzlich statt.
Einzelne nicht verbeamtete Lehrkräfte können sich jedoch an einem Streik beteiligen. Da dies nicht lange im Voraus angekündigt werden muss, kann es in Einzelfällen zu kurzfristigen organisatorischen Anpassungen kommen.
Sollten Einschränkungen absehbar sein, informiert die Schule die Elternschaft spätestens am Tag vor dem angekündigten Streik über mögliche Auswirkungen.
Warum will mein Kind nicht auf das Schul WC
Viele Kinder äußern zeitweise, dass sie ungern die Schultoilette benutzen. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Scham oder fehlende Privatsphäre
- ungewohnte Umgebung oder Gerüche
- Angst vor Störungen durch andere Kinder
- individuelles Sauberkeitsempfinden
- allgemeine Unsicherheit, insbesondere in den ersten Schuljahren
Gerade für jüngere Kinder stellt der Wechsel vom Kita-WC zum Schul-WC eine deutliche Umstellung dar. In der Schule wird ein höheres Maß an Selbstständigkeit erwartet. Dazu gehört auch, die Toilettenräume ordentlich zu hinterlassen. Hier sind wir als Eltern ebenfalls gefragt, unsere Kinder entsprechend zu sensibilisieren.
Rückmeldungen zu den Sanitärbereichen nehmen wir ernst. Im Rahmen unserer Möglichkeiten achten wir auf regelmäßige Kontrollen und Sauberkeit. Gleichzeitig unterstützen wir die Kinder dabei, einen selbstverständlichen und verantwortungsvollen Umgang mit der Situation zu entwickeln.
Wenn Ihr Kind dauerhaft den Toilettengang vermeidet oder Beschwerden äußert, wenden Sie sich bitte an die Elternvertretung oder die Klassenleitung. Gemeinsam kann geprüft werden, ob es sich um eine vorübergehende Unsicherheit handelt oder ob konkreter Handlungsbedarf besteht.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Toilettensituation im Jahr 2026 gemeinsam mit dem Freundeskreis, der GSV, der GEV und der Schulleitung weiter zu verbessern.
Wie und Wo melde ich mein Kind Krank?
Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Krankheitstag im Sekretariat bis 8 Uhr krank. Das bitte telefonisch (Tel.: 030 – 90 277 7459) oder per E-Mail. Sekretariat[at]ikarus.schule.berlin.de, Ganztag[at]ikarus.schule.berlin.de
Sobald Ihr Kind wieder gesund ist und die Schule besucht, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung mit.
Für Eltern, deren Lehrkraft am Pilotbetrieb des digitalen Klassenbuchs teilnimmt, kann die Krankmeldung bequem über die entsprechende App erfolgen. In diesem Fall ist keine zusätzliche Meldung im Sekretariat erforderlich.
Was sind Elterngespräche?
Elterngespräche sind persönliche Gespräche zwischen Eltern und Lehrkräften. Sie dienen dem gemeinsamen Austausch über die schulische Entwicklung des Kindes.
Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem:
- Lernstand und Leistungsentwicklung
- Arbeits- und Sozialverhalten
- Stärken und besondere Begabungen
- mögliche Unterstützungsbedarfe
- aktuelle Beobachtungen aus dem Unterricht
Elterngespräche finden in der Regel zu festen Terminen (z. B. Elternsprechtage) oder nach individueller Vereinbarung statt. Sie bieten die Möglichkeit, Fragen zu klären, Unsicherheiten zu besprechen und gemeinsam Maßnahmen zur bestmöglichen Förderung des Kindes abzustimmen.
Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist ein wichtiger Bestandteil des schulischen Erfolgs.
Warum muss ich das Essen für mein Kind vorbestellen?
Das Mittagessen wird an unserer Schule auf Grundlage verbindlicher Vorbestellungen geplant und zubereitet. Eine rechtzeitige Bestellung ist notwendig, damit:
- die benötigten Portionsmengen korrekt kalkuliert werden können,
- Lebensmittelverschwendung vermieden wird,
- Abläufe in Küche und Mensa planbar bleiben,
- und alle Kinder zuverlässig versorgt werden können.
Die verpflichtende Vorbestellung ist dabei keine individuelle Entscheidung der Schule, sondern entspricht den Vorgaben der Berliner Senatsverwaltung für Bildung. Ziel dieser Regelung ist es insbesondere, unnötige Überproduktion zu vermeiden und den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen.
Was bedeutet „aussetzen der Präsenzpflicht“ für uns als Eltern?
Wird die Präsenzpflicht ausgesetzt, findet der Unterricht grundsätzlich regulär statt. Die Schule bleibt geöffnet und der Unterricht wird planmäßig durchgeführt.
Die Aussetzung bedeutet lediglich, dass Eltern ihr Kind an diesem Tag nicht zwingend in die Schule bringen müssen – beispielsweise bei Einschränkungen durch Wetterlagen, eingeschränkten ÖPNV
Bleibt Ihr Kind zu Hause, gilt:
- Der versäumte Unterrichtsstoff muss eigenständig nachgearbeitet werden.
- Das Kind muss – wie im Krankheitsfall – morgens im Sekretariat abgemeldet werden (telefonisch Tel.: 030 – 90 277 7459 oder per E-Mail Sekretariat[at]ikarus.schule.berlin.de, Ganztag[at]ikarus.schule.berlin.de).
Die Schulpflicht besteht weiterhin. Es handelt sich nicht um einen unterrichtsfreien Tag, sondern lediglich um eine flexible Handhabung der Anwesenheitspflicht.
Mein Deutsch ist nicht so gut und ich verstehe manche dinge nicht, was kann ich tuen?
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, schulische Informationen zu verstehen oder Unterstützung bei Elternabenden oder Elterngesprächen benötigen, stehen Ihnen die sogenannten Stadtteilmütter zur Seite.
Unsere Schule kooperiert mit den Stadtteilmüttern des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Sie unterstützen Familien unter anderem bei:
- der Verständigung mit der Schule,
- dem Verständnis von Schreiben und Formularen,
- Elternabenden und Elterngesprächen,
- allgemeinen Fragen rund um Schule und Bildung.
Die Beratung erfolgt vertraulich und unterstützend.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/wir-fuer-kinder-jugendliche-und-familien/artikel.1226167.php
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf vertrauensvoll an die Stadtteilmütter oder sprechen Sie die Schule an, damit wir den Kontakt herstellen können.
Hitzefrei & AG’s
Bei Hitzefrei endet der Unterricht in der Regel gegen 11:45 Uhr.
Kinder, die nicht über die eFöB betreut werden, gehen anschließend selbstständig nach Hause oder werden abgeholt.
Kinder mit eFöB-Vertrag werden weiterhin betreut und können bei Bedarf früher abgeholt werden.
Ob AGs wie gewohnt stattfinden, entscheidet in der Regel die jeweilige AG-Leitung. Die Eltern der betreffenden AG werden entsprechend informiert.
Wie verläuft die Einschulung dauer circa 60 Min
Zur Einschulung werden die Eltern gemeinsam mit den neuen Schulkindern in den Mehrzweckraum eingeladen. Die Kinder stellen ihre Schulranzen vorne ab.
Im Mehrzweckraum gibt es eine kleine Aufführung der älteren Kinder für die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler.
Anschließend gehen die Kinder mit ihren Lehrkräften zur sogenannten „0. Stunde“. In dieser Zeit warten die Eltern und Angehörigen draußen auf dem Schulgelände.
Der Freundeskreis ist währenddessen draußen mit Ständen vertreten und betreibt ein Elterncafé.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der Größe des Mehrzweckraums können in der Regel nur die Eltern an der Aufführung teilnehmen. Weitere Angehörige können nur dann mit hinein, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.
Die Schultüte bleibt bei den Eltern und wird erst am ende der 0ten Stunde überreicht. Das dauert in der Regel 60 Minuten bis die Kinder wieder nach vorne gebracht werden.
Der erste Schultag
Wie verläuft der erste Unterrichtstag?
Der erste reguläre Unterrichtstag beginnt um 8:30 Uhr mit der 1. Stunde. Die Kinder können ab 8:20 Uhr in den Klassenraum gebracht werden.
Der Unterricht endet an diesem Tag um 13:00 Uhr nach der 5. Stunde.
Die VHG-Betreuung findet von 7:30 Uhr bis 13:45 Uhr statt.
Bitte geben Sie Ihrem Kind an diesem Tag folgende Dinge mit:
alle Hefter
Schulranzen mit Postmappe
Federtasche
Hausaufgabenheft
Frühstück
Getränk
Ferienbetreuung in der eFöB
Muss ich absagen, wenn mein Kind für die Ferienbetreuung angemeldet ist, aber spontan doch nicht kommt?
Ja, bitte sagen Sie Ihr Kind auch dann ab, wenn es nur spontan nicht kommt.
Die Erzieherinnen und Erzieher planen Angebote, Ausflüge und Aktionen anhand der angemeldeten Kinder. Damit gut geplant werden kann und niemand unnötig gesucht wird, ist eine kurze Abmeldung sehr hilfreich.
Beyblades und Sammelkarten
Warum steht in der Schulordnung etwas zu Beyblades und Sammelkarten?
Beyblades, Sammelkarten und ähnliche Dinge führen im Schulalltag immer wieder zu Streit, Verlusten oder Missverständnissen.
Damit der Schultag möglichst ruhig und konfliktarm bleibt, ist in der Schulordnung geregelt, wie mit solchen Dingen umgegangen wird.
Essenbestellung
Das Schulessen wird im Voraus bestellt. Die genauen Zugangsdaten und Informationen zum Bestellsystem erhalten die Eltern in der Regel über die Schule beziehungsweise den Caterer.
Am besten bestellen Sie das Essen gemeinsam mit Ihrem Kind. Nur weil Ihrem Kind Ihre Tomatensoße zu Hause schmeckt, heißt das nicht automatisch, dass ihm die Tomatensoße in der Schule genauso gut schmeckt. Wenn Kinder mitentscheiden, ist die Chance größer, dass sie das bestellte Essen auch wirklich essen.
Essenskarten
Wer verwahrt die Essenskarten in den Klassen 1 bis 3?
In den Klassen 1 bis 3 werden die Essenskarten von den Erzieherinnen und Erziehern verwahrt.
Erst ab der 4. Klasse müssen die Kinder selbst daran denken, ihre Essenskarte dabeizuhaben.
Portionsgröße beim Mittagessen
Warum sagt mein Kind, dass es nicht genug zu essen gab?
Die Portionen beim Mittagessen sind grundsätzlich ausreichend groß.
Manchmal bestellen Kinder einzelne Beilagen ab, zum Beispiel Gemüse oder andere Bestandteile des Essens. Dadurch kann bei den Kindern der Eindruck entstehen, sie hätten insgesamt zu wenig bekommen.
Wichtig ist: Die Portion Kartoffelbrei wird nicht automatisch größer, nur weil das Gemüse abbestellt wurde. Deshalb ist es sinnvoll, die Essensauswahl gemeinsam mit dem Kind zu besprechen.
Handyverbot auf dem Schulgelände
Warum gilt ein allgemeines Handyverbot auf dem Schulgelände?
Auf dem Schulgelände sollen während der Schulzeit keine Fotos oder Videos gemacht werden. Das schützt die Privatsphäre aller Kinder.
Außerdem möchten wir vermeiden, dass Kinder zu Hause berichten: „Da hat ein unbekannter Mensch Fotos von mir gemacht.“
Im Zweifel sind auch wir Eltern für andere Kinder unbekannte Erwachsene. Deshalb gilt das Handyverbot allgemein und nicht nur für einzelne Personen. So ist die Regel für alle klar und schützt die Kinder am besten.
Erstklässler Schulweg und Begleitung in die Klassenräume
Dürfen Erstklässlerinnen und Erstklässler bis in den Klassenraum begleitet werden?
In den ersten zwei Wochen dürfen die neuen Schulkinder bis zur Klasse begleitet werden.
Bitte nutzen Sie diese Zeit, um Ihr Kind langsam daran zu gewöhnen, dass Sie es künftig nur noch bis zum Schultor bringen. Die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sind für Ihre Kinder da. Es wird kein Kind „untergehen“.
Falls ein Kind nach den ersten zwei Wochen noch Schwierigkeiten damit hat, werden die Lehrkräfte auf die Eltern zukommen und gemeinsam nach einer guten Lösung suchen. Sprechen Sie bei Unsicherheiten gerne auch direkt mit Ihrer Klassenleitung
Vergessene Gegenstände
Wie kann ich meinem Kind etwas bringen, wenn es etwas vergessen hat?
Bitte geben Sie vergessene Dinge nicht über den Zaun an Ihr Kind weiter.
Melden Sie sich stattdessen im Sekretariat. Das Sekretariat kann vergessene Gegenstände bei Bedarf auch nach Unterrichtsbeginn an die Klasse weitergeben oder die Weitergabe organisieren.
So bleibt der Ablauf auf dem Schulgelände sicher und übersichtlich.
Einfahrt vor dem Schulgelände
Bitte vermeiden Sie es, in der Einfahrt vor dem Schulgelände zu halten oder zu wenden.
Auch wenn das Halten dort erlaubt sein sollte, ist die Stelle für Autos sehr ungünstig und unübersichtlich. Gerade morgens entstehen dadurch schnell gefährliche Situationen für Kinder.
Die Kinder können dort leider auch nicht früher auf das Schulgelände gelassen werden, da vor Unterrichtsbeginn teilweise Förderunterricht stattfindet und noch keine ausreichende Aufsicht für alle Kinder gewährleistet ist.
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die Haltebuchten und Parkmöglichkeiten im Umkreis der Schule. In der Regel gibt es im näheren Umfeld ausreichend Möglichkeiten, kurz zu halten.
Zaun an der Fritz-Werner-Straße
Bitte bleiben Sie am Zaun nicht stehen, um sich mit Kindern zu unterhalten.
Im Zweifel sind auch wir Eltern für andere Kinder unbekannte Erwachsene. Für die Mitarbeitenden der Schule ist es schwer zu unterscheiden, welche Absichten jemand hat, wenn Erwachsene von außen Kinder am Zaun ansprechen.
Die Kinder lernen bei uns, dass sie sich bei Bedarf an Erwachsene wenden dürfen. Umgekehrt ist es aber nicht gut, wenn Kinder von unbekannten Erwachsenen angesprochen werden.
Damit diese Grenze für alle klar bleibt und das Schulgelände geschützt ist, bitten wir darum, Gespräche am Zaun zu vermeiden.
Kinder im Frühhort
inder, die den Frühhort besuchen, werden von ihren Eltern bis zum Pavillon begleitet.
Gerade in den Wintermonaten muss kein Kind allein im Dunkeln über das Schulgelände laufen. Deshalb ist es sinnvoll und ausdrücklich in Ordnung, die Kinder morgens bis zum Frühhort-Gebäude zu bringen.
Sollte der Frühhort ausnahmsweise einmal nicht besetzt sein, zum Beispiel wegen einer kurzfristigen Erkrankung, können die Kinder in die FritzKids-Kita gebracht werden. Für diesen Fall gibt es eine entsprechende Kooperation.
Nach unserem Kenntnisstand ist ein solcher Fall in den letzten Jahren nicht vorgekommen. Trotzdem ist es gut, dass es für den Notfall eine klare Lösung gibt.
Schulfeste und Veranstaltungen
Sind Schulfeste Pflichtveranstaltungen?
Nein, Schulfeste und ähnliche Veranstaltungen sind keine Pflichtveranstaltungen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Natürlich freuen sich Schule, Kinder und Freundeskreis über möglichst viele Familien, die dabei sind, mitfeiern, unterstützen oder einfach gemeinsam Zeit auf dem Schulgelände verbringen.
Wer nicht teilnehmen kann oder möchte, muss sich dafür nicht entschuldigen.
Werden Klassenarbeiten an muslimischen oder jüdischen Feiertagen geschrieben?
In der Regel versucht die Schule zu vermeiden, dass an wichtigen muslimischen, jüdischen oder anderen religiösen Feiertagen Klassenarbeiten, Tests oder ähnliche Leistungsüberprüfungen geschrieben werden.
Trotzdem sind wir alle nur Menschen. Auch Lehrkräften kann ein Feiertag einmal nicht bewusst sein oder bei der Terminplanung untergehen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Klassenarbeit auf einen wichtigen religiösen Feiertag fällt, sprechen Sie bitte frühzeitig mit der Klassenleitung.
Wo kaufe ich am besten das Schulmaterial?
n der Umgebung gibt es einen sehr gut sortierten Laden: 1001 Kleinigkeiten.
Dort können Sie die Materialliste vorab sogar per WhatsApp hinschicken oder einfach mit der Liste direkt ins Geschäft gehen. Nach unseren Erfahrungen funktioniert das sehr unkompliziert und spart viel Zeit.
Natürlich kann man die Materialien auch online zusammensuchen. Das ist eventuell etwas günstiger, kostet aber oft deutlich mehr Nerven und Zeit, besonders wenn einzelne Hefte, Umschläge oder Stifte in genau der richtigen Ausführung gesucht werden müssen.
Empfehlung in der Nähe:
1001 Kleinigkeiten
https://maps.app.goo.gl/NGpvfzMzR4duZ5JC7
Für Familien aus Richtung Schöneberg / Steglitz:
Hier gibt es noch ein weiteres Geschäft als Alternative:
https://maps.app.goo.gl/rAFYMK5o8hY1Qq9t7
Abkürzungen im Schulalltag und der AküFi
Was bedeuten die gängigen Abkürzungen?
Im Schulalltag werden viele Abkürzungen verwendet. Hier eine kleine Übersicht der häufigsten Begriffe:
GK
Gesamtkonferenz. Das ist eine Konferenz der Lehrkräfte und weiteren pädagogischen Mitarbeitenden der Schule.
GEV
Gesamtelternvertretung. Dort treffen sich die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter aller Klassen.
EV
Elternvertretung oder Elternvertreterinnen und Elternvertreter einer Klasse.
SK
Schulkonferenz. Das ist ein wichtiges Gremium der Schule, in dem Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und teilweise auch Schülerinnen und Schüler vertreten sind.
SL
Schulleitung.
KL
Klassenleitung.
eFöB
Ergänzende Förderung und Betreuung. Damit ist die Hortbetreuung beziehungsweise Betreuung außerhalb des Unterrichts gemeint.
VHG
Verlässliche Halbtagsgrundschule. Das ist die Betreuung im Rahmen des verlässlichen Schulvormittags.
AG
Arbeitsgemeinschaft. Das sind zusätzliche Angebote wie Sport, Musik, Kunst oder andere Kurse.
SAPH
Schulanfangsphase. Damit sind in der Regel die ersten Schuljahre gemeint.
SuS
Schülerinnen und Schüler.
LuL
Lehrerinnen und Lehrer.
KuK
Kolleginnen und Kollegen.
FK
Kann je nach Zusammenhang Unterschiedliches bedeuten. An Schulen steht FK oft für Fachkonferenz. Bei uns kann damit aber auch der Freundeskreis beziehungsweise Förderverein gemeint sein. Wenn es unklar ist, einfach kurz nachfragen.
Keine Sorge: Man muss nicht alle Abkürzungen sofort kennen. Vieles erklärt sich mit der Zeit.
Darf ich eine Eigene AG anbieten?
Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Wenn Sie eine AG anbieten möchten, sprechen Sie bitte zuerst die Schulleitung an. Dort wird geklärt, ob das Angebot zur Schule passt, wann und wo es stattfinden kann und welche organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Da bei einer AG regelmäßig mit Kindern gearbeitet wird, sind bestimmte Nachweise erforderlich. Dazu gehört in der Regel ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Die Schulleitung informiert Sie darüber, welche Unterlagen konkret benötigt werden und wie der weitere Ablauf aussieht.
AGs von Kokito
Wer bietet die AGs an und darf mein Kind schnuppern?
Viele AGs werden von unserem Kooperationspartner Kokito angeboten.
Kinder dürfen in der Regel zweimal schnuppern, bevor sie sich fest für eine AG entscheiden. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihr Kind erzählt: „Ich war heute bei Hip-Hop“ oder „Ich habe Taekwondo ausprobiert.“
Zum Angebot von Kokito gehören unter anderem:
Inliner
Fußball
Kleine Spiele
Taekwondo
Hip-Hop
Weitere AG-Angebote und aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Schule:
https://ikarus-grundschule.de/ags-arbeitsgemeinschaften/
